Die Anforderungen an Familien in unserer schnelllebigen und herausfordenden Welt wachsen stetig. Es werden vielerlei Fähigkeiten von jedem Einzelnen in diesem System verlangt, sowohl von den Eltern als auch von den Kindern. Nicht selten haben Familien das Gefühl, diesen Anforderungen nicht mehr gerecht werden zu können. Insbesondere in Krisenzeiten oder bei besonderen Belastungen kann das System „Familie“ leicht aus dem Gleichgewicht geraten. Es ist oft sinnvoll professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sich eine Zeit lang unterstützen und begleiten zu lassen, bis alles wieder im Gleichgewicht und gestärkt ist. Der Staat hat für diese Fälle entsprechende Hilfen vorgesehen. Verankert sind sie im SGB VIII unter dem §27, Hilfen zur Erziehung (HzE). Familien können sich direkt an ihr örtliches Jugendamt wenden und kostenfreie Beratung zu erhalten und ggf. eine passgenaue Hilfe zu beantragen.
Wir als Kinder-, Jugend- und Familienhilfe bieten dann die Ausführung der Hilfen in Form von entweder Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH nach §31 SBG), Erziehungsbeistandschaft (EB nach §30 SGB) oder Hilfe für junge Volljährige ($41 SGB) an. Auch die Form der sozialen Gruppenarbeit ($29 SGB) oder eine Hilfe bei (drohender) seelischer Behinderung (§35a SGB) kann durch uns erfolgen.